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Rahmenbedingungen
Sitzungsfrequenz:
Bei einer Einzeltherapie findet meist eine Sitzung pro Woche
statt. Manchmal kann es aber auch nötig sein – zum Beispiel bei intensiven
Krisen – die Frequenz zu erhöhen.
Zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Therapie können die
Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen auch vergrößert werden.
Tarife:
Das Honorar für eine Einzelsitzung (à 50 min) beträgt €
110,-
Ein Sozialtarif ist in begründeten Ausnahmefällen möglich
Krankenkassenzuschuss ist
möglich bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung laut ICD-10 (derzeit €
28,00 pro Sitzung)
Absageregelung:
Im Krankheitsfall bitte ich Sie, sobald als möglich, jedoch
spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, die Stunde abzusagen – wir
werden dann einen neuen Termin vereinbaren. Bei Absagen unter 48 Stunden muss ich die vereinbarte Stunde verrechnen, da ich den Termin nicht mehr anderwärtig vergeben
kann. Ich bitte um
Ihr Verständnis.
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